Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmende an Firmengolf
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Firmengolf Plattform sowie die Teilnahme an den Mitgliedschaftsmodellen Discover, Discover Plus, Access und Access Plus.
Anbieter ist die Visionpunch UG (haftungsbeschränkt), München.
Mit Registrierung und Freischaltung akzeptiert der Teilnehmende diese AGB.
Firmengolf betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung von Golfmitgliedschaften und Nutzungsrechten bei kooperierenden Golfanlagen.
Firmengolf ist Vermittlungsdienstleister.
Betreiber der Golfanlagen und Erbringer der sportlichen Leistungen ist ausschließlich die jeweilige Partneranlage.
Firmengolf ist weder Betreiber von Sportanlagen noch Veranstalter von Golfleistungen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Partneranlage oder auf die Verfügbarkeit konkreter Startzeiten besteht nicht.
Mit Registrierung und Freischaltung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Teilnehmenden und Firmengolf zustande.
Je nach gewähltem Modell gelten ergänzend folgende Rechtsverhältnisse:
Die Nutzung erfolgt im Rahmen der Vermittlung durch Firmengolf. Ein eigenständiger Vergütungsvertrag mit der Partneranlage über durch Firmengolf vergütete Leistungen entsteht nicht.
Zur Führung des DGV-Ausweises und zur Handicap-Verwaltung erfolgt eine clubseitige Aufnahme beim gewählten Heimatclub. Hierdurch entsteht ein zusätzliches Mitgliedschaftsverhältnis zwischen Teilnehmendem und Heimatclub.
Bei Greenfee-Leistungen oder sonstigen Zusatzleistungen außerhalb des jeweiligen Mitgliedschaftsmodells entsteht ein eigenständiger Vertrag zwischen Teilnehmendem und Golfanlage.
Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus.
Der Teilnehmende ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
Es darf nur ein Nutzerkonto geführt werden. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Firmengolf ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese AGB oder bei Missbrauch Nutzerkonten vorübergehend zu sperren oder außerordentlich zu kündigen.
Die Mitgliedschaft ist jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Kalendermonats kündbar.
Die Mitgliedschaft kann bis zum 30.11. eines Jahres zum 31.12. gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.
Kündigung bis 30.11. zum 31.12. eines Jahres. Automatische Verlängerung um ein weiteres Kalenderjahr.
Kündigung bis 30.11. zum 31.12. eines Jahres. Automatische Verlängerung um ein weiteres Kalenderjahr.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Mitgliedschaft kann ganz oder teilweise durch das Partnerunternehmen bezuschusst werden.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses wird vom Unternehmen festgelegt.
Ein etwaiger Differenzbetrag zwischen Gesamtmitgliedschaft und Arbeitgeberzuschuss ist vom Teilnehmenden selbst zu tragen.
Änderungen des Arbeitgeberzuschusses wirken ab dem Folgemonat und führen zu einer entsprechenden Anpassung des Selbstzahleranteils.
Firmengolf übernimmt keine steuerliche Beratung. Die lohnsteuerliche Behandlung obliegt ausschließlich dem Arbeitgeber.
Bei Discover Plus, Access und Access Plus wählt der Teilnehmende einen Heimatclub.
Die Auswahl erfolgt aus verfügbaren Partneranlagen innerhalb eines Radius von zunächst 30, maximal 50 Kilometern um den Wohnort und innerhalb der jeweiligen Modellkategorie.
Ist keine Anlage verfügbar, wird der nächstgelegene geeignete Partnerclub zugewiesen.
Endet die Kooperation mit einer Anlage oder wird diese insolvent, kann Firmengolf eine Neu-Zuordnung vornehmen. Ein Sonderkündigungsrecht entsteht hierdurch nicht.
Die Nutzung von Leistungen setzt eine ordnungsgemäße Buchung sowie einen Check-in vor Ort voraus.
Unangemeldete Nutzung oder Spiel ohne Check-in stellt eine vertragswidrige Nutzung dar. Firmengolf übernimmt hierfür keine Haftung oder Kosten.
Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Stornierung kann bis zu 50 Prozent der regulären Nutzungsgebühr oder der tatsächlich entstandene Schaden berechnet werden.
Auf den Partneranlagen gilt ausschließlich das Hausrecht des jeweiligen Betreibers.
Bei berechtigtem Hausverbot wird der Teilnehmende für die betreffende Anlage gesperrt.
Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft durch Firmengolf führen.
Untersagt sind insbesondere:
Bei Verstößen kann Firmengolf Verwarnungen aussprechen, vorübergehende Sperren verhängen oder die Mitgliedschaft außerordentlich kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Endet das Arbeitsverhältnis oder die Teilnahme am Partnerunternehmen, gelten folgende Regelungen:
Die Mitgliedschaft endet zum Monatsende.
Der Teilnehmende kann die Mitgliedschaft bis zum 31.12. des laufenden Jahres auf eigene Kosten fortführen oder die Mitgliedschaft vorzeitig beenden. Im Falle der Beendigung erlischt das Nutzungsrecht. Die Rückgabe oder Sperrung des DGV-Ausweises erfolgt über den Heimatclub.
Ein Anspruch auf anteilige Erstattung besteht nicht.
Firmengolf übernimmt keine Garantie für eine ununterbrochene technische Verfügbarkeit der Plattform.
Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Anlagen oder auf Verfügbarkeit von Startzeiten.
Für Leistungen, Platzbedingungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Trainingsinhalte der Partneranlagen übernimmt Firmengolf keine Gewährleistung.
Firmengolf haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen haftet Firmengolf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Firmengolf ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Dem Teilnehmenden wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.